Gesamtvollmacht

Gesamtvollmacht
Gesamtvertretung.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Gesamtvertretung — Gesamtvollmacht, Kollektivvertretung; Form der Vertretung, die das Zusammenwirken aller Bevollmächtigten verlangt. G. dient der Sicherheit im Geschäftsverkehr, schützt vor Unvorsichtigkeiten und Unredlichkeiten. Es genügt, dass ein zur Vertretung …   Lexikon der Economics

  • Generalbevollmächtigte — Eine Generalvollmacht nach §§ 164 ff. BGB ist eine umfassende Vollmacht für alle rechtlichen Stellvertretungen, die gesetzlich und satzungsmäßig (bei Gesellschaften) möglich sind. Sie kann über den Umfang der Prokura hinausgehen, muss jedoch… …   Deutsch Wikipedia

  • Generalbevollmächtigter — Eine Generalvollmacht nach §§ 164 ff. BGB ist eine umfassende Vollmacht für alle rechtlichen Stellvertretungen, die gesetzlich und satzungsmäßig (bei Gesellschaften) möglich sind. Sie kann über den Umfang der Prokura hinausgehen, muss jedoch… …   Deutsch Wikipedia

  • Generalvollmacht — Eine Generalvollmacht nach §§ 164 ff. BGB ist eine umfassende Vollmacht für alle rechtlichen Stellvertretungen, die gesetzlich und satzungsmäßig (bei Gesellschaften) möglich sind. Sie kann über den Umfang der Prokura hinausgehen, muss jedoch… …   Deutsch Wikipedia

  • Vollmacht — Befugnis; Ermächtigung; Mandat; Prokura; Bevollmächtigung; Freibrief; Handlungsvollmacht; Vollziehungsbefehl * * * Voll|macht [ fɔlmaxt], die; , en: schriftlich gegebene Erlaubnis, bestimmte Handlungen anstelle eines anderen vorzunehmen …   Universal-Lexikon

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